{"id":29633,"date":"2023-03-01T15:22:01","date_gmt":"2023-03-01T14:22:01","guid":{"rendered":"https:\/\/rrgsuisse.ch\/conditions-generales-de-location-de-vehicules\/"},"modified":"2023-04-05T13:57:28","modified_gmt":"2023-04-05T11:57:28","slug":"agb-fahrzeugvermietung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/rrgsuisse.ch\/de\/agb-fahrzeugvermietung","title":{"rendered":"AG Fahrzeugvermietung &#8211; RRG Z\u00fcrich"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN FAHRZEUGVERMIETUNG<\/h2>\n\n\n\n<p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages zwischen der Vermieterin RRG Suisse SA (nachfolgend VERMIETERIN genannt), auf dem Mietvertrag mit Firmenbezeichnung aufgef\u00fchrt, und dem Kunden (nachfolgend MIETER genannt). Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags best\u00e4tigt der Mieter, die Allgemeinen und Speziellen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">I- ZUSTAND DES FAHRZEUGS \u2013 \u00dcBERGABE \u2013 VERANTWORTLICHKEIT &amp; R\u00dcCKGABE<\/h4>\n\n\n\n<p>Der MIETER legt der Vermietungsstelle bei der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags ein Ausweisdokument und einen f\u00fcr die Kategorie des gemieteten Fahrzeugs g\u00fcltigen F\u00fchrerausweis gem\u00e4ss der im untenstehenden Artikel II genannten Bestimmungen vor. Die von der VERMIETERIN als berechtigt anerkannten Lenker (max. zwei) legen der VERMIETERIN ebenfalls ein Ausweisdokument und einen g\u00fcltigen F\u00fchrerausweis vor und geben eine Postadresse an, an der sie kontaktiert werden k\u00f6nnen. Der unterzeichnende MIETER tr\u00e4gt gem\u00e4ss dem vorliegenden Vertrag allerdings die volle Verantwortung, auch wenn er nicht selbst f\u00e4hrt.<br>Bei der \u00dcbergabe best\u00e4tigt der MIETER den erkennbar guten Zustand der Fahrzeugkarosserie, ausgenommen sind allf\u00e4llige auf dem Mietvertrag unter \u00abOptischer Zustand des Fahrzeugs\u00bb vermerkte Besch\u00e4digungen. Allf\u00e4llige Reklamationen m\u00fcssen dem VERMIETER vor Mietbeginn vom MIETER mitgeteilt werden.<br>Die Miete beginnt am vereinbarten Datum durch die tats\u00e4chliche Fahrzeug\u00fcbergabe an den MIETER.<br>Der MIETER ist f\u00fcr das Fahrzeug verantwortlich und stellt nach dem Sorgfaltsprinzip folglich die korrekte Nutzung, Lenkung und Kontrolle sicher.<br>Der MIETER ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der im Mietvertrag vereinbarten Mietdauer w\u00e4hrend der \u00d6ffnungszeiten am Mietstandort an die VERMIETERIN zur\u00fcckzugeben.<br>Wenn der MIETER die Mietdauer verl\u00e4ngern und somit das R\u00fcckgabedatum \u00e4ndern m\u00f6chte, informiert er die VERMIETERIN unverz\u00fcglich und holt vorg\u00e4ngig deren Einverst\u00e4ndnis ein. Bei einer Mietverl\u00e4ngerung m\u00fcssen die daf\u00fcr anfallenden Kosten bei der Fahrzeugr\u00fcckgabe beglichen werden.<br>Wird das Fahrzeug sp\u00e4ter als vereinbart zur\u00fcckgebracht, werden die Mietkosten f\u00fcr ein Ersatzfahrzeug einer anderen Mietagentur dem versp\u00e4teten MIETER verrechnet.<br>Bei der R\u00fcckgabe wird der optische Zustand des Fahrzeugs erfasst und vom MIETER per Unterschrift best\u00e4tigt. Das Fahrzeug muss im selben Zustand bez\u00fcglich Betriebssicherheit und Karosserie zur\u00fcckgegeben werden, wie es \u00fcbernommen wurde. Auch die Reifen und das Reserverad m\u00fcssen in gutem Zustand sein, ausserdem muss der Tank gef\u00fcllt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, gehen eventuelle Kosten zur Instandsetzung des Fahrzeugs zulasten des MIETERS im Rahmen des vorg\u00e4ngig definierten Selbstbehalts.<br>Das Fahrzeug wird dem MIETER in sauberem Zustand \u00fcbergeben und muss ebenso zur\u00fcckgegeben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Kosten f\u00fcr die Fahrzeugreinigung durch einen Mitarbeiter der VERMIETERIN nach Zeitaufwand und zum geltenden Stundentarif zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung dem MIETER verrechnet.<br>Der Mietvertrag und die Verantwortlichkeit des MIETERS enden erst nach der R\u00fcckgabe von Fahrzeug, Schl\u00fcsseln und Fahrzeugdokumenten an einen Angestellten der VERMIETERIN.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">II- NUTZUNG DES FAHRZEUGS<\/h4>\n\n\n\n<p>Der MIETER und die berechtigten Lenker m\u00fcssen ein Mindestalter von 21 Jahren aufweisen und seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines in der Schweiz g\u00fcltigen F\u00fchrerausweises sein. Falls sich das eigene Fahrzeug des MIETERS in nicht betriebsbereitem Zustand in einem unserer Betriebe befindet und eine Vermietung somit gerechtfertigt ist, wird das Mindestalter als ausdr\u00fcckliche Ausnahme auf 18 Jahre herabgesetzt.<br>Der MIETER verpflichtet sich, das Fahrzeug nur von Personen lenken zu lassen, die von der VERMIETERIN als berechtige Lenker anerkannt wurden.<br>Der MIETER verpflichtet sich, max. die Anzahl Personen zu transportieren, die im Fahrzeugausweis angegeben ist.<br>Beim Abstellen des Fahrzeugs verpflichtet sich der MIETER, das Fahrzeug abzuschliessen, den Fahrzeugausweis nicht im Fahrzeug zu belassen und die Diebstahlsicherung\/die Alarmanlage zu aktivieren, sofern das Fahrzeug damit ausger\u00fcstet ist.<br>Es ist verboten, das Fahrzeug ausserhalb der Verkehrswege zu fahren, Personen gegen Entgelt zu transportieren, an Wettbewerben, Rennfahrten oder Rennfahrttrainings teilzunehmen, mit einem Fahrsch\u00fcler \u00dcbungsfahrten zu machen, das Fahrzeug zur Untermiete anzubieten, den Transport entz\u00fcndlicher, explosiver, \u00e4tzender, brandf\u00f6rdernder, radioaktiver Stoffe oder solcher aus Quellen mit ionisierenden Strahlungen durchzuf\u00fchren, das Fahrzeug f\u00fcr das Begehen von Zollvergehen oder andere Delikte einzusetzen, auch wenn diese nur nach dem Recht des Ortes ihrer Begehung strafbar sind.<br>Das Fahrzeug darf nur in folgenden L\u00e4ndern genutzt werden: Deutschland, \u00d6sterreich, Belgien, D\u00e4nemark, spanisches Festland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Portugal, Schweden und Schweiz.<br>Der MIETER nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung in einem anderen Land einen Vertragsbruch darstellt und die Annullierung aller Haftungsbeschr\u00e4nkungen bedeutet und die Bezahlung aller dadurch entstandenen Sch\u00e4den nach sich zieht.<br><strong>Einschr\u00e4nkungen: MIETER mit Wohnsitz im Ausland d\u00fcrfen das Fahrzeug ausschliesslich in der Schweiz benutzen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">III- MIETPREIS UND ZAHLUNGSWEISE<\/h4>\n\n\n\n<p>Der MIETER verpflichtet sich f\u00fcr folgende Punkte aufzukommen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>den Mietpreis f\u00fcr die Dauer des Mietvertrags gem\u00e4ss Paragraf \u201eTarif\u201c, inklusive MwSt.<\/li>\n\n\n\n<li>den Kilometerbetrag f\u00fcr mehr gefahrene Kilometer, als vertraglich vereinbart, zum von der VERMIETERIN festgelegten Satz in der entsprechenden Tarifkategorie. Falls die VERMIETERIN nachweisen kann, dass der Kilometerz\u00e4hler vom MIETER manipuliert wurde, wird pro Miettag eine Kilometerpauschale von 1000 km zus\u00e4tzlich verrechnet. Dar\u00fcber hinaus kommt der Pauschalbetrag \u00ab Miete 1 Tag \u00bb zum Tragen, sollten die im geltenden Mietvertrag von beiden Parteien vereinbarten Zeiten nicht eingehalten werden. Mit anderen Worten: Ab einer Versp\u00e4tung von einem halben Tag zur vereinbarten Mietdauer wird ein Pauschalbetrag f\u00fcr einen Miettag verrechnet.<\/li>\n\n\n\n<li>den Treibstoff und eine allf\u00e4llige Minderbetankung bei der Fahrzeugr\u00fcckgabe. Sollte der Tank nicht voll sein, wird zus\u00e4tzlich zum Betrag f\u00fcr den fehlenden Treibstoff eine Pauschale von 50 Franken verrechnet.<\/li>\n\n\n\n<li>alle Kosten, die entstehen aufgrund von Verst\u00f6ssen gegen die Verkehrsregeln oder das Bundesgesetz \u00fcber den Strassenverkehr (SVG), die der MIETER selbst begangen oder verschuldet hat.<\/li>\n\n\n\n<li>alle R\u00fcckf\u00fchrungskosten des Fahrzeugs an den urspr\u00fcnglichen Mietstandort, falls der MIETER das Fahrzeug an einem anderen Ort als dem urspr\u00fcnglichen Mietstandort zur\u00fcckgibt.<\/li>\n\n\n\n<li>eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he der der VERMIETERIN anfallenden Kosten f\u00fcr die Behebung der Sch\u00e4den, welche durch eine unsachgem\u00e4sse, entgegen der im vorliegenden Vertrag oder der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen festgehaltenen Nutzung des Fahrzeugs entstanden sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Die VERMIETERIN kann vom MIETER am Tag der Mietvertragsunterzeichnung eine Vorauszahlung in H\u00f6he des Mietpreises verlangen. Zus\u00e4tzlich zu diesem Betrag k\u00f6nnen bei der Fahrzeugr\u00fcckgabe noch weitere Kosten anfallen, die der MIETER der VERMIETERIN schuldet.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Der Betrag und die oben genannten Kosten k\u00f6nnen per Debit- bzw. Kreditkarte oder in bar bezahlt werden.<br>Sollte der f\u00e4llige Betrag nicht bezahlt werden, bedeuten Rechtsstreitigkeiten auch eine zus\u00e4tzliche Bearbeitungsgeb\u00fchr von 250 Franken. Ausserdem beh\u00e4lt es sich die VERMITERIN vor, Zinsen f\u00fcr die nicht bezahlten Ausst\u00e4nde zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">IV- HAFTPFLICHT- UND VOLLKASKOVERSICHERUNG<\/h4>\n\n\n\n<p>Das Fahrzeug ist \u00fcber die Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung der VERMIETERIN versichert. Im Schadenfall muss der MIETER die VERMIETERIN umgehend informieren und einen Polizeirapport erstellen lassen. Dieser Rapport ist der VERMIETERIN unverz\u00fcglich zuzustellen. Der MIETER sowie jeder berechtigte Lenker sind durch die Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung der VERMIETERIN gedeckt. Der MIETER haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die nicht durch die Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung der VERMIETERIN gedeckt sind. F\u00fcr Sch\u00e4den am Fahrzeug verlangt die VERMIETERIN vom MIETER den Selbstbehalt wie angegeben in Abschnitt V.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">V- SCH\u00c4DEN AM FAHRZEUG<\/h4>\n\n\n\n<p>Wurden alle allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen erf\u00fcllt, so wird die Haftung des MIETERS in folgenden F\u00e4llen beschr\u00e4nkt:<br><strong>a) Brand :<\/strong>&nbsp;Im Fall eines Fahrzeugbrands wird die Haftung des MIETERS auf den Betrag des Selbstbehalts beschr\u00e4nkt. Dieser wird ihm zur\u00fcckerstattet, wenn Regress gegen\u00fcber einer haftbaren Drittpartei geltend gemacht werden kann.<br>Der MIETER haftet selbst f\u00fcr Folgesch\u00e4den des Fahrzeugbrands an Personen, Bekleidung und transportierten Effekten.<br>Der MIETER informiert die VERMIETERIN umgehend \u00fcber einen allf\u00e4lligen Fahrzeugbrand.<br><strong>b) Diebstahl :<\/strong>&nbsp;Im Fall eines Fahrzeugdiebstahls wird die Haftung des MIETERS auf den doppelten Betrag des Selbstbehalts beschr\u00e4nkt, wenn die nachstehend aufgef\u00fchrten Bedingungen erf\u00fcllt wurden.<br>Damit die Haftung des MIETERS bei Fahrzeugdiebstahl auf den doppelten Betrag des Selbstbehalts beschr\u00e4nkt werden kann, m\u00fcssen folgende Bedingungen erf\u00fcllt sein:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der MIETER muss den Diebstahl umgehend der Polizei melden und die VERMIETERIN informieren.<\/li>\n\n\n\n<li>Der MIETER muss der VERMIETERIN den Fahrzeugausweis, die Fahrzeugschl\u00fcssel sowie eine Best\u00e4tigung der Diebstahlsanzeige abgeben, ausgenommen davon sind F\u00e4lle von h\u00f6herer Gewalt oder andere rechtm\u00e4ssige Gr\u00fcnde.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Dieser doppelte Betrag des Selbstbehalts wird ihm zur\u00fcckerstattet, wenn Regress gegen\u00fcber einer haftbaren Drittpartei geltend gemacht werden kann. Der MIETER haftet selbst f\u00fcr Folgesch\u00e4den des Fahrzeugdiebstahls in Bezug auf Personen, Bekleidung und transportierte Effekten. In keinem Fall kann die VERMIETERIN f\u00fcr Entsch\u00e4digungen an diese verantwortlich gemacht werden.<br>Wenn der MIETER diese Bedingungen nicht erf\u00fcllt, muss er der VERMIETERIN den entstandenen Schaden ersetzen, sofern er nicht nachweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft.<br><strong>c) Unfallsch\u00e4den<\/strong>&nbsp;Die Haftung des MIETERS f\u00fcr jeden w\u00e4hrend der Nutzung entstanden Schaden am Fahrzeug ist auf den Betrag des Selbstbehalts der Haftpflicht- und\/oder der Vollkaskoversicherung wie vertraglich vereinbart beschr\u00e4nkt, sofern der Schaden nicht auf das Verschulden eines Dritten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<br>Dieser Selbstbehalt wird ihm zur\u00fcckerstattet, wenn Regress gegen\u00fcber einer haftbaren Drittpartei geltend gemacht werden kann.<br>Sobald der Schaden entstanden ist, muss der MIETER umgehend die VERMIETERIN informieren. Die Schadensmeldung muss die Umst\u00e4nde, das Datum, die Uhrzeit und den Ort des Vorfalls, die Art des Schadens und, mit Ausnahme von gerechtfertigten Gr\u00fcnden, die Identifizierung der mitbeteiligten Fahrzeuge, die Namen und Adressen der betreffenden Lenker und Zeugen, die Angaben der Versicherer und der Polizeidienststelle sowie den Polizeirapport enthalten.<br>Sollte keine involvierte Drittpartei identifiziert werden k\u00f6nnen (bei Parksch\u00e4den, Vandalismus, Glasbruch etc.), muss der MIETER den im Vertrag festgehaltenen Selbstbehalt entrichten.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">VI- VERSICHERUNG VON MIETER ODER BERECHTIGTEN LENKERN DURCH DIE VERMIETERIN<\/h4>\n\n\n\n<p>Im Mietpreis ist eine Unfallversicherung und eine auf die von der VERMIETERIN abgeschlossenen Bedingungen beschr\u00e4nkte Haftpflichtversicherung inbegriffen, die den MIETER, berechtigte Lenker und Passagiere zum Zeitpunkt des Vorfalls abdeckt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">VII- DATENSCHUTZ<\/h4>\n\n\n\n<p>Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten von RRG Suisse und berechtigten Partnern\/Dienstleistern f\u00fcr folgende Zwecke bearbeitet und verwendet werden k\u00f6nnen: f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung, f\u00fcr die Kundenbetreuung und -information (inkl. Zufriedenheitsumfragen) und zu Marketingzwecken (per Post oder E-Mail). Der Kunde ist ebenfalls damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten an berechtigte Partner\/Dienstleister \u00fcbermittelt werden. Die Verwendung der personen-bezogenen Daten geschieht unter Einhaltung des Bundesgesetzes \u00fcber den Datenschutz (DSG). Unter keinen Umst\u00e4nden werden personenbezogene Daten an unberechtigte Dritte kommuniziert. Der Kunde kann es ablehnen, dass seine personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken verwendet werden (Opting-out-Klausel). Dies muss er RRG Suisse schriftlich mitteilen. Dar\u00fcber hinaus gilt die Datenschutzrichtlinie von RRG Suisse.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">VIII- VERFALL<\/h4>\n\n\n\n<p>Wird das Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol oder anderen Bet\u00e4ubungsmitteln gelenkt, so verfallen f\u00fcr den MIETER oder die berechtigten Lenker s\u00e4mtliche in diesem vorliegenden Vertrag festgehaltenen Garantien. Dasselbe gilt, falls der MIETER oder die berechtigten Lenker nicht das geforderte Mindestalter aufweisen oder \u00fcber keinen g\u00fcltigen F\u00fchrerausweis gem\u00e4ss den geltenden Vorschriften verf\u00fcgen.<br>Der MIETER ist vollumf\u00e4nglich verantwortlich f\u00fcr die transportierten G\u00fcter. Die VERMIETERIN lehnt jegliche Haftung im Falle von Verlust, Diebstahl oder Besch\u00e4digung ab.<br>Zudem kann die VERMIETERIN gegen\u00fcber dem MIETER oder Drittpersonen nicht haftbar gemacht werden f\u00fcr Unf\u00e4lle oder Sch\u00e4den, die sich w\u00e4hrend der Mietdauer ereignen, oder f\u00fcr Sch\u00e4den, die aufgrund von Fahrzeugm\u00e4ngeln entstanden sind, sofern diese M\u00e4ngel nicht vors\u00e4tzlich oder durch grobe Vernachl\u00e4ssigung von der VERMIETERIN verursacht wurden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">IX- ZUR\u00dcCKBEHALTUNGSRECHT<\/h4>\n\n\n\n<p>Das Recht des MIETERS, das Fahrzeug wegen angeblicher Missst\u00e4nde vonseiten der VERMIETERIN zur\u00fcckzubehalten, ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">X- ANWENDBARES RECHT<\/h4>\n\n\n\n<p>Der vorliegende Vertrag und die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unterstehen schweizerischem materiellem Recht. Sollte ein Streitfall in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen entstehen, vereinbaren die Parteien, dass der Gerichtsstand in Lausanne ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN FAHRZEUGVERMIETUNG Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages zwischen der Vermieterin RRG Suisse SA (nachfolgend VERMIETERIN genannt), auf dem Mietvertrag mit Firmenbezeichnung aufgef\u00fchrt, und dem Kunden (nachfolgend MIETER genannt). Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags best\u00e4tigt der Mieter, die Allgemeinen und Speziellen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren. 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