{"id":29638,"date":"2023-03-01T15:25:14","date_gmt":"2023-03-01T14:25:14","guid":{"rendered":"https:\/\/rrgsuisse.ch\/conditions-generales-apres-vente\/"},"modified":"2023-04-05T13:55:31","modified_gmt":"2023-04-05T11:55:31","slug":"agb-after-sales","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/rrgsuisse.ch\/de\/agb-after-sales","title":{"rendered":"AG After Sales &#8211; RRG Z\u00fcrich"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der RRG Suisse, anwendbar auf Reparaturarbeiten in der Werkstatt, Offertstellungen sowie den Verkauf und die Montage von Ersatzteilen und Zubeh\u00f6rartikeln in der Schweiz.<\/h2>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">1. Anwendungsbereich<\/h4>\n\n\n\n<p>1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen RRG Suisse und dem Kunden im Zusammenhang mit Reparaturarbeiten, entsprechenden Offerten und dem Verkauf und\/oder der Montage von Ersatzteilen und Zubeh\u00f6rartikeln.<br>1.2 Um die Lesbarkeit der AGBs zu erleichtern, wird der Einfachheit halber die m\u00e4nnliche Form verwendet, es ist jedoch immer die weibliche Form mitgemeint.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">2. Bestandteil der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h4>\n\n\n\n<p>2.1. Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind integrierender Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen RRG Suisse und dem Kunden im Zusammenhang mit Reparaturarbeiten und Dienstleistungen sowie mit dem Verkauf und\/oder der Montage von Ersatzteilen oder Zubeh\u00f6rartikeln. Sie gelten unabh\u00e4ngig von der Form (schriftlich, m\u00fcndlich) oder dem Ort (Unternehmen, Internet) des Vertragsabschlusses.<br>2.2. Die aktuell g\u00fcltige Version der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von RRG Suisse wird auf der Starseite der Website verlinkt und\/oder ist ebenfalls als Ausdruck am Empfang und\/oder am Kundendienstschalter von RRG Suisse zur Einsicht oder Mitnahme erh\u00e4ltlich. Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen werden auch am Kundendienst angezeigt und sind somit jederzeit f\u00fcr den Kunden einsehbar.<br>2.3. Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden, die von den vorliegenden AGBs abweichen und\/oder diese erg\u00e4nzen, k\u00f6nnen keinen integrierenden Bestandteil darstellen oder anerkannt werden, selbst wenn RRG Suisse diesen nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">3. Fahrzeugannahme und Reparaturauftrag<\/h4>\n\n\n\n<p>3.1. Wenn der Kunde das Fahrzeug \u00fcbergibt, erkl\u00e4rt er den Mitarbeitern von RRG Suisse, die mit den Reparaturarbeiten beauftragt sind, so pr\u00e4zise wie m\u00f6glich, welche Arbeiten am Fahrzeug durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen. Die Mitarbeiter von RRG Suisse erfassen anschliessend einen Reparaturauftrag, in dem der optische Zustand des Fahrzeugs, alle Ausstattungen oder jeder andere Punkt, den der Kunde erw\u00e4hnt haben m\u00f6chte, festgehalten werden. Der Reparaturauftrag erw\u00e4hnt je nach Fall auch die zu verrichtenden Arbeiten und das vereinbarte Datum f\u00fcr die Fahrzeugabholung durch den Kunden oder die Anfrage f\u00fcr die Erstellung einer Offerte oder lediglich die Entgegennahme des Fahrzeugs in Erwartung einer sp\u00e4teren Auftragserteilung durch den Kunden. Bei dieser Gelegenheit wird im Reparaturauftrag ebenfalls erw\u00e4hnt, ob der Kunde ausgebaute Teile behalten m\u00f6chte, abgesehen von unter Garantie fallenden Teilen und Standardaustauschteilen.<br>3.2. Es wird darauf hingewiesen, dass die Software des Fahrzeugs aktualisiert werden kann, wenn dies f\u00fcr die Reparatur des Fahrzeugs erforderlich ist. RRG Suisse stellt sicher, dass \u2013 soweit technisch m\u00f6glich \u2013 Fahrzeugdaten vor\u00fcbergehend in verschl\u00fcsselter Form gespeichert werden. Der Kunde ist allerdings verpflichtet, die Daten und pers\u00f6nlichen Fahrzeugeinstellungen gem\u00e4ss der Betriebsanleitung vor den Reparaturarbeiten selbst zu speichern, um einem allf\u00e4lligen Datenverlust vorzubeugen. Entsprechend kann RRG Suisse f\u00fcr einen allf\u00e4lligen Datenverlust des Fahrzeugs nicht haftbar gemacht werden.<br>3.3. Falls n\u00f6tig, hat RRG Suisse das Recht, gewisse Arbeiten an Drittunternehmen zu \u00fcbertragen und Testfahrten mit den Kundenfahrzeug durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">4. Offerte<\/h4>\n\n\n\n<p>4.1. Falls der Kunde vor jeglichem Eingriff den wahrscheinlichen Betrag der Reparaturarbeiten erfahren m\u00f6chte, erstellt RRG Suisse eine schriftliche Offerte, die den Preis sowie die anwendbaren und gesch\u00e4tzten Tarife f\u00fcr die zu verrichtenden Arbeiten und den Preis f\u00fcr allf\u00e4llige Ersatzteile enth\u00e4lt. Der Betrag der Offerte wird exklusive Mehrwertsteuer angegeben. Die Offerte beh\u00e4lt bis 30 Tage nach \u00dcbergabe an den Kunden ihre G\u00fcltigkeit. Die Kosten f\u00fcr die Erstellung der Offerte sowie die Kosten f\u00fcr die Demontage und Montage gewisser Teile f\u00fcr die Kostenabsch\u00e4tzung gehen zulasten des Kunden. Diese Kosten k\u00f6nnen von der Endabrechnung an den Kunden in Abzug gebracht werden, sofern die Eingriffe in der RRG Suisse Werkstatt durchgef\u00fchrt werden, die die Offerte ausgestellt hat. Falls der Kunde auf die Reparaturarbeiten nach Erhalt der Offerte verzichtet, stellt RRG Suisse dem Kunden die Kosten f\u00fcr die Erstellung der Offerte in Rechnung.<br>4.2. Die Preise und Tarife f\u00fcr Reparaturarbeiten sind grunds\u00e4tzlich durch die von RRG Suisse erstellte Preisliste vorgegeben. Sollte dies nicht der Fall sein, verrechnet RRG Suisse Preise und Tarife gem\u00e4ss den \u00f6rtlichen Gepflogenheiten.<br>4.3. RRG Suisse ist an die Offerte gebunden und darf ohne vorherige Zustimmung des Kunden den Betrag nicht mehr als 10% \u00fcberschreiten.<br>4.4. Sofern nicht anders schriftlich zwischen dem Kunden und RRG Suisse vereinbart, enth\u00e4lt der Betrag der Offerte keine Kosten, die f\u00fcr das Abschleppen oder den Transport des Fahrzeugs bis zur RRG Suisse Werkstatt anfallen.<br>4.5. Damit die Reparaturarbeiten in Angriff genommen werden k\u00f6nnen, ist der Kunde verpflichtet, die Offerte zu unterschreiben. Bei dieser Gelegenheit kann RRG Suisse vom Kunden eine Anzahlung in H\u00f6he eines Drittels des Betrags verlangen.<br>4.6. Falls sich w\u00e4hrend der Reparatur herausstellt, dass zus\u00e4tzliche Arbeiten n\u00f6tig sind, die Zusatzkosten von mehr als 10% des vereinbarten Offertbetrags verursachen, muss RRG Suisse den Kunden umgehend dar\u00fcber informieren und seine schriftliche Einwilligung (per Post, Fax oder E-Mail) einholen. Der Kunde ist verpflichtet, RRG Suisse eine Post- und eine E-Mail-Adresse anzugeben, unter denen er kontaktiert werden kann. In jedem Fall f\u00fchrt RRG Suisse keinerlei Reparaturarbeiten ohne vorherige Zustimmung des Kunden aus. Falls die Zusatzkosten allerdings weniger als 10% des Offertbetrags ausmachen, geht RRG Suisse davon aus, dass der Kunde durch die Annahme der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen seine Zustimmung gegeben hat und die Zusatzarbeiten ohne vorheriges Einholen seiner Zustimmung ausgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Die Offerte und der Reparaturauftrag werden in jedem Fall aktualisiert.<br>4.7. Falls die Reparaturarbeiten aufgrund eines von der Unfallversicherung gedeckten Unfalls ausgef\u00fchrt werden, muss der Kunde den Reparaturauftrag vor Beginn der Arbeiten unterschreiben.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">5. R\u00fcckgabedatum des reparierten Fahrzeugs<\/h4>\n\n\n\n<p>5.1 RRG Suisse und der Kunde vereinbaren gemeinsam einen gesch\u00e4tzten Termin f\u00fcr die Fahrzeugr\u00fcckgabe, unter Ber\u00fccksichtigung der auszuf\u00fchrenden Arbeiten und der Verf\u00fcgbarkeiten in der Werkstatt. Das Datum ist auf der Vorderseite des Reparaturauftrags oder auf dem letzten ausgestellten Reparaturauftrag im Falle von Zusatzarbeiten vermerkt. F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt bleiben vorbehalten. RRG Suisse erw\u00e4hnt festgestellte Unregelm\u00e4ssigkeiten, die nicht Teil des Reparaturauftrags waren, auf der Rechnung oder im Pr\u00fcfzeugnis und fordert den Kunden dazu auf, diese zu beheben, insbesondere wenn diese die Fahrzeugsicherheit betreffen. Wenn der Kunde die Reparatur ablehnt, muss er einen Haftungsausschluss zugunsten der Werkstatt, die die restlichen Reparaturen ausgef\u00fchrt hat, unterschreiben. Sollte er dies nicht tun, ist die ausf\u00fchrende Werkstatt befugt, alle n\u00f6tigen Massnahmen zu ergreifen, die zur Wahrung der eigenen Interessen notwendig sind.<br>5.2 Vorbehaltlich irgendwelcher anderslautender Vereinbarungen, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug in der Werkstatt von RRG Suisse zu dem Zeitpunkt abzuholen, der im Reparaturauftrag vereinbart wurde. Eine Frist von maximal 5 Arbeitstagen ab dem im Reparaturauftrag vereinbarten Termin wird ihm ohne Zusatzkosten f\u00fcr die Abholung gew\u00e4hrt. Nach Ablauf dieser Frist wird ein eingeschriebener Brief mit der Rechnung f\u00fcr die Reparatur und\/oder f\u00fcr die Ersatzteile und Zubeh\u00f6rartikel im Sinne eines Aufforderungsschreibens an den Kunden verschickt. Wenn der Kunde innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt des Aufforderungsschreibens sein Fahrzeug nicht abholt, wird ihm eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Belegung der Werkstatt oder des Werksgel\u00e4ndes von RRG Suisse in Rechnung gestellt, deren Betrag ihm im Aufforderungsschreiben mitgeteilt wurde. F\u00fcr jeden Tag, den das Kundenfahrzeug bei RRG Suisse steht, wird die Belegungsentsch\u00e4digung gem\u00e4ss den \u00f6rtlichen Gepflogenheiten f\u00e4llig. RRG Suisse beh\u00e4lt sich ausserdem das Recht vor, das nicht innerhalb der gew\u00e4hrten Frist abgeholte Kundenfahrzeug ausserhalb des Werksgel\u00e4ndes zu parkieren, auf alleiniges Risiko des Kunden.<br>5.3 Sobald das Fahrzeug dem Kunden zur\u00fcckgegeben wurde, ist er wieder f\u00fcr jegliches Risiko (insbesondere Diebstahl oder Sch\u00e4den durch Dritte) verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">6. Rechnung f\u00fcr die Reparatur sowie Ersatzteile und Zubeh\u00f6rartikel<\/h4>\n\n\n\n<p>6.1. Zum Zeitpunkt der Fahrzeugr\u00fcckgabe erh\u00e4lt der Kunde eine detaillierte Rechnung mit den Preisen und Tarifen f\u00fcr die Reparaturarbeiten sowie den Verkauf und die Montage von Ersatzteilen und Zubeh\u00f6rartikeln. Wenn der Auftrag auf Basis einer Offerte oder eines Reparaturauftrags ausgef\u00fchrt wurde, reicht die Nennung der Referenznummer und nur Zusatzarbeiten m\u00fcssen separat ausgewiesen werden.<br>6.2. Der Kunde hat eine Frist von zwei Wochen nach Rechnungseingang, um eine allf\u00e4llige Korrektur zu verlangen. Nach Ablauf dieser Frist hat RRG Suisse das Recht, den Rechnungsbetrag als vom Kunden akzeptiert zu betrachten.<br>6.3. Wenn der Kunde sein Fahrzeug mit Versp\u00e4tung abholt, wird RRG Suisse ihm die Kosten f\u00fcr die Belegung der Werkstatt und\/oder des Werksgel\u00e4ndes gem\u00e4ss Art. 5.2 bis zum Zeitpunkt der tats\u00e4chlichen Abholung verrechnen.<br>6.4. Wenn eine Versicherungsgesellschaft, aus welchen Gr\u00fcnden auch immer, die Rechnung teilweise oder vollst\u00e4ndig nicht bezahlt, ist der Kunde verpflichtet, den ausstehenden Gesamtbetrag f\u00fcr RRG Suisse auf erste Aufforderung hin zu begleichen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">7. Zahlungsmodalit\u00e4ten und Zahlungsverzug<\/h4>\n\n\n\n<p>7.1 Der Kunde bezahlt den Rechnungsbetrag f\u00fcr die Reparaturarbeiten bei der Fahrzeugabholung. Folgende Zahlungsoptionen stehen zur Auswahl: in bar, per Debitkarte oder per Online\u00fcberweisung. RRG Suisse akzeptiert Zahlungen per Kreditkarte nur bei solventen Unternehmen, f\u00fcr die ein Antrag f\u00fcr ein Kreditkonto erfasst, gepr\u00fcft und gutgeheissen wurde. In einem solchen Fall hat der Kunde eine Frist von 30 Tagen, um die Rechnung zu bezahlen. Eine Vorauszahlung gibt kein Recht auf einen Rabatt.<br>7.2 Der Kunde kann Ausst\u00e4nde von RRG Suisse nur dann mit eigenen Ausst\u00e4nden kompensieren, wenn es eine unbestrittene Gegenforderung des Kunden gibt oder er diesbez\u00fcglich einen Vollstreckungsbescheid besitzt; jegliches Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Kunden, das dar\u00fcber hinausgeht, ist im Rahmen des gesetzlich Zul\u00e4ssigen ausgeschlossen.<br>7.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs kann RRG Suisse nach Verstreichen der Zahlungsfrist von 30 Tagen Verzugszinsen von 5% ohne vorherige Mahnung erheben. RRG Suisse verrechnet zudem 10 Franken als Bearbeitungsgeb\u00fchr f\u00fcr jedes Mahnschreiben an den Kunden. RRG Suisse beh\u00e4lt sich das Recht vor, das Eintreiben von Ausst\u00e4nden an eine Inkassofirma zu delegieren. Bearbeitungsgeb\u00fchren vonseiten eines Drittdienstleisters gehen zulasten des Kunden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">8. Forderungsabtretung (Factoring)<\/h4>\n\n\n\n<p>Der Kunde wird dar\u00fcber informiert, dass RRG Suisse Factoring nutzen kann. Mit anderen Worten: Bei Zahlungsausfall \u00fcbernimmt RRG die Betreibung und die Inkassofirma das Eintreiben der Ausst\u00e4nde. Der Factor von RRG Suisse ist CR\u00c9DIT AGRICOLE LEASING &amp; FACTORING, Place des Etats-Unis 12, 92120 Montrouge in Frankreich. In diesem Zusammenhang wird der Kunde dar\u00fcber informiert, dass RRG Suisse die personenbezogenen Daten an den Factor \u00fcbermittelt, die f\u00fcr die Eintreibung \u00fcberf\u00e4lliger Zahlungen n\u00f6tig sind. Die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt gem\u00e4ss Art. 13. Abs. 2, lit. A DSG.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">9. Garantie f\u00fcr M\u00e4ngel in Verbindung mit Reparaturarbeiten<\/h4>\n\n\n\n<p>9.1. Sobald der Kunde wieder im Besitz seines Fahrzeugs ist, ist er verpflichtet, es so rasch wie m\u00f6glich zu kontrollieren und allf\u00e4llige M\u00e4ngel an RRG Suisse zu melden.<br>9.2. Im Fall von offensichtlichen M\u00e4ngeln, die der Werkstatt zuzuschreiben sind, muss der Kunde innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Inbesitznahme des Fahrzeugs eine schriftliche Reklamation (M\u00e4ngelr\u00fcge) an RRG Suisse schicken. Die M\u00e4ngelr\u00fcge muss begr\u00fcndet werden. Der Kunde muss ausreichend genau beschreiben, welche M\u00e4ngel er entdeckt hat. Bei versteckten M\u00e4ngeln ist die Reklamationsfrist 7 Arbeitstage nach dem erstmaligen Entdecken des fraglichen Mangels. Versteckte M\u00e4ngel sind solche, die sich erst sp\u00e4ter zeigen, weil sie bei der regul\u00e4ren und sorgf\u00e4ltigen Pr\u00fcfung des reparierten Fahrzeugs nicht feststellbar waren und deshalb auch nicht festgestellt wurden.<br>9.3. Nach Verstreichen der Reklamationsfrist gem\u00e4ss oben stehendem Art. 9.2 betrachtet RRG Suisse die Reparaturarbeiten der Werkstatt als vom Kunden akzeptiert und jeglicher Anspruch hinsichtlich M\u00e4ngel ist verwirkt. Die Beweislast f\u00fcr alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere bei festgestellten Materialfehlern, f\u00fcr den Feststellungszeitpunkt des Mangels und f\u00fcr die rechtzeitige Einreichung der M\u00e4ngelr\u00fcge liegt beim Kunden.<br>9.4. Wenn der Kunde das Fahrzeug entgegennimmt, obwohl er von einem Mangel weiss, dann hat er nur das Recht, seine Anspr\u00fcche geltend zu machen, wenn er bei der Inbesitznahme des Fahrzeugs ausdr\u00fccklich auf sein Recht hingewiesen hat. Den Beweis daf\u00fcr, dass es dies getan hat, muss der Kunde erbringen.<br>9.5. Gem\u00e4ss Schweizerischem Obligationenrecht verj\u00e4hren die Anspr\u00fcche des Kunden aufgrund von M\u00e4ngeln am reparierten Fahrzeug in einer Werkstatt von RRG Suisse nach Ablauf von zwei Jahren nach Inbesitznahme des Fahrzeugs durch den Kunden (Empfang des Fahrzeugs).<br>9.6. Der Kunde hat im Prinzip nur das Recht auf Reparatur des Fahrzeugs (Instandsetzung) auf Kosten von RRG Suisse, sofern der Materialfehler innerhalb der in Art. 9.2 genannten Frist angezeigt wurde und auf die Reparaturarbeiten in der Werkstatt von RRG Suisse zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Andere Rechte im Fall von Werkm\u00e4ngeln nach den Bestimmungen des Obligationenrechts sind ausgeschlossen. Schl\u00e4gt die Instandsetzung des Fahrzeugs dreimal fehl, hat der Kunde die M\u00f6glichkeit, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. In einem solchen Fall verliert der Kunde sein Recht, aufgrund von M\u00e4ngeln Schadensersatz geltend zu machen. Wenn der Kunde Instandsetzungsarbeiten von einer Drittfirma ausf\u00fchren l\u00e4sst, verf\u00e4llt die Garantie vollumf\u00e4nglich und RRG Suisse ist auch nicht verpflichtet, den Kunden f\u00fcr die Instandsetzungsarbeiten der Drittfirma zu entsch\u00e4digen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">10. Garantie auf Ersatzteile und Zubeh\u00f6rartikel<\/h4>\n\n\n\n<p>10.1. Der Kunde kontrolliert alle Ersatzteile und Zubeh\u00f6rartikel sofort nach deren Lieferung. Wenn er offensichtliche M\u00e4ngel feststellt, schickt er innerhalb von 7 Arbeitstagen nach der Lieferung eine schriftliche Reklamation (M\u00e4ngelr\u00fcge) an RRG Suisse. Die M\u00e4ngelr\u00fcge muss begr\u00fcndet werden. Der Kunde muss ausreichend genau beschreiben, welche M\u00e4ngel er entdeckt hat. Bei versteckten M\u00e4ngeln ist die Reklamationsfrist 7 Arbeitstage nach dem erstmaligen Entdecken des fraglichen Mangels. Versteckte M\u00e4ngel sind solche, die sich erst sp\u00e4ter zeigen, weil sie bei der regul\u00e4ren und sorgf\u00e4ltigen Pr\u00fcfung der Ersatzteile oder Zubeh\u00f6rartikel nicht feststellbar waren und deshalb auch nicht festgestellt wurden. Garantieanspr\u00fcche des Kunden auf Ersatzteile und Zubeh\u00f6rartikel verj\u00e4hren zwei Jahre nach deren Lieferung.<br>10.2. Nach Verstreichen der Reklamationsfrist von oben stehendem Art. 10.1 betrachtet RRG Suisse die Ersatzteile und Zubeh\u00f6rartikel als vom Kunden akzeptiert und jeglicher Anspruch hinsichtlich M\u00e4ngel ist verwirkt. Die Beweislast f\u00fcr alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere bei festgestellten Materialfehlern, f\u00fcr den Feststellungszeitpunkt des Mangels und f\u00fcr die rechtzeitige Einreichung der M\u00e4ngelr\u00fcge liegt beim Kunden.<br>Wenn die Ersatzteile und Zubeh\u00f6rartikel \u00fcber eine Herstellergarantie verf\u00fcgen, kommt nur diese zum Tragen. Eine gesetzliche Garantie ist im Rahmen des gesetzlich Zul\u00e4ssigen ausgeschlossen.<br>10.3. Ein Besitzerwechsel des Fahrzeugs \u00e4ndert nichts an den Anwendungsbedingungen der Garantie.<br>10.4. Ein am Fahrzeug montiertes Ersatzteil, das von einer Garantie gedeckt ist, beh\u00e4lt diese Garantie, bis sie abl\u00e4uft.<br>10.5. Sofern der Mangel innerhalb der in Art. 10.1 genannten Frist w\u00e4hrend der Garantiefrist des Herstellers oder der gesetzlichen Garantiefrist angezeigt wurde, hat der Kunde lediglich das Recht, das mangelhafte Ersatzteil oder den defekten Zubeh\u00f6rartikel kostenlos austauschen zu lassen. Falls ein kostenloser Austausch nicht m\u00f6glich ist, hat der Kunde das Recht, den Netto-Kaufpreis gegen R\u00fcckgabe des defekten Produkts r\u00fcckverg\u00fctet zu bekommen.<br>10.6. Wenn der Kunde RRG Suisse auffordert, mitgebrachte Ersatzteile oder Verschleissteile im Rahmen von Wartungs- oder Reparaturarbeiten einzusetzen, geschieht dies auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Kunden. F\u00fcr eventuelle M\u00e4ngel durch diese Ersatzteile oder Verschleissteile oder verursachte Sch\u00e4den durch diese Teile sind jegliche Haftung und die Garantie von RRG Suisse im Rahmen des gesetzlich Zul\u00e4ssigen ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">11. Haftung<\/h4>\n\n\n\n<p>11.1. Hinsichtlich der Ersatzteile und Zubeh\u00f6rartikel ist die Haftung von RRG Suisse im Rahmen des gesetzlich Zul\u00e4ssigen ausgeschlossen f\u00fcr indirekte oder Folgesch\u00e4den, die von den Ersatzteilen oder Zubeh\u00f6rartikeln verursacht wurden, insbesondere Sch\u00e4den an anderen Fahrzeugteilen, Erwerbsausfall, Produktionsausfall, Haftpflichtsch\u00e4den, Schadensersatz nach Gerichtsverfahren etc.<br>11.2. RRG Suisse kann ausser bei Vorsatz oder Grobfahrl\u00e4ssigkeit nicht haftbar gemacht werden. Im Rahmen des gesetzlich Zul\u00e4ssigen ist die Haftung von RRG Suisse bei mittlerer und leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen, darunter f\u00e4llt auch die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der H\u00e4ndler und des Personals von RRG Suisse. Die Beweislast im Fall von Vorsatz oder Grobfahrl\u00e4ssigkeit vonseiten RRG Suisse, inklusive gesetzliche Vertreter, H\u00e4ndler und Personal, liegt beim Kunden.<br>11.3. Die Haftung von RRG Suisse, die sich aus der \u00dcbernahme einer Garantie oder dem Produkthaftungsgesetz ergibt, ist bei arglistigem Verschweigen eines Mangels vorbehalten.<br>11.4. Es ist in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass sich keine Wertobjekte oder Geldsummen im Fahrzeug befinden, das in die Werkstatt gegeben wird. RRG Suisse haftet in keinem Fall f\u00fcr den Verlust von Wertgegenst\u00e4nden oder Geldsummen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht nach den Vorgaben des Kunden ausdr\u00fccklich von der Werkstatt zur Aufbewahrung entgegengenommen wurden.<br>11.5. Wenn RRG Suisse zur Einsch\u00e4tzung kommt, dass ein zur Reparatur gebrachtes Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ist oder der Kunde vorhat, das Fahrzeug wieder zu fahren, ohne es instand zu setzen, beh\u00e4lt sich RRG Suisse das Recht vor, die R\u00fcckgabe des Fahrzeugs zu verweigern und\/oder das zust\u00e4ndige Strassenverkehrsamt dar\u00fcber zu informieren. Wenn RRG Suisse das Fahrzeug auf Wunsch des Kunden und trotz Hinweis darauf, dass es instand gesetzt werden muss, an den Kunden zur\u00fcck gibt, ist dieser verpflichtet, einen Haftungsausschluss zu unterschreiben, in dem insbesondere erw\u00e4hnt wird, dass RRG Suisse den Kunden dar\u00fcber in Kenntnis gesetzt hat, dass das fragliche Fahrzeug in diesem Zustand nicht mehr in Verkehr gesetzt werden darf (Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich), dass der Kunde das Fahrzeug in voller Kenntnis der Sachlage entgegennimmt und dass RRG Suisse im Rahmen des gesetzlich Zul\u00e4ssigen von jeglicher Haftung in Zusammenhang mit dem nicht instand gesetzten Fahrzeug befreit ist.<br>11.6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in seinem Auftrag ausgef\u00fchrte individuelle Anpassungen am Fahrzeug, die in erster Linie dazu dienen, die Leistung oder die Fahreigenschaften zu verbessern (z. B. die Zylinderbohrung f\u00fcr mehr Hubraum, der Einbau von Kompressoren und Turboladern f\u00fcr die Aufladung, die Einspritzung von Lachgas oder der Einbau von Motoren mit mehr Hubraum) oder das Erscheinungsbild des Fahrzeugs zu ver\u00e4ndern, gegen die Herstellergarantie verstossen oder zum Verlust dieser Garantie f\u00fchren k\u00f6nnen. Zudem kann ein Tuning die Fahrzeugqualit\u00e4t beeintr\u00e4chtigen bzw. zu Sch\u00e4den am Fahrzeug f\u00fchren, insbesondere am Motor durch eine Leistungssteigerung. RRG Suisse beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Ausf\u00fchrung solcher Arbeiten abzulehnen. Falls RRG Suisse solche Arbeiten ausf\u00fchrt, wird jede Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den jeglicher Art und f\u00fcr Garantieverletzungen aufgrund der vom Kunden gew\u00fcnschten Tuningarbeiten im Rahmen des gesetzlich Zul\u00e4ssigen ausgeschlossen. Zu diesem Zweck ist der Kunde verpflichtet, einen Haftungsausschluss zu unterschreiben.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">12. Datenschutz<\/h4>\n\n\n\n<p>Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten von RRG Suisse und berechtigten Partnern\/Dienstleistern f\u00fcr folgende Zwecke bearbeitet und verwendet werden k\u00f6nnen: f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung, f\u00fcr die Kundenbetreuung und -information (inkl. Zufriedenheitsumfragen) und f\u00fcrs Marketing (per Post oder E-Mail). Der Kunde ist ebenfalls damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten an berechtigte Partner\/Dienstleister \u00fcbermittelt werden. Die Verwendung der personenbezogenen Daten geschieht unter Einhaltung des Bundesgesetzes \u00fcber den Datenschutz (DSG). Unter keinen Umst\u00e4nden werden personenbezogenen Daten an unberechtigte Dritte kommuniziert. Der Kunde kann es ablehnen, dass seine personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken verwendet werden (Opting-out-Klausel). Dies muss er RRG Suisse schriftlich mitteilen. Dar\u00fcber hinaus gilt die Datenschutzrichtlinie von RRG Suisse.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">13. Schutzklausel<\/h4>\n\n\n\n<p>Falls die eine oder andere besondere Bestimmung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt werden sollte, bleiben alle anderen Bestimmungen der vorliegenden ABGs wirksam und durchsetzbar. Unter Ber\u00fccksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Parteien sind die f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rten Bestimmungen zu ersetzen und etwaige L\u00fccken zu schliessen, sodass der mit den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen verfolgte Zweck so weit wie m\u00f6glich erf\u00fcllt wird.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">14. \u00c4nderung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h4>\n\n\n\n<p>14.1. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Reparaturauftrags oder der Bestellaufgabe durch den Kunden gelten die vorliegenden AGBs in der aktuellen Version.<br>14.2. RRG Suisse beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen jederzeit einseitig zu \u00e4ndern. Die neueste Version wird auf der Homepage der RRG Suisse Website ver\u00f6ffentlicht, ist am Empfang des Kundendienstes erh\u00e4ltlich und\/oder wird am Kundendienst angezeigt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">15. Gerichtsstand und anwendbares Recht<\/h4>\n\n\n\n<p>15.1. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ergeben und in Zusammenhang mit ihnen stehen, unterliegen grunds\u00e4tzlich der Zust\u00e4ndigkeit der ordentlichen Gerichte im Kanton Z\u00fcrich, soweit das Gesetz keinen zwingenden Gerichtsstand vorsieht. Dieser Gerichtsstand gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Gesch\u00e4fts- oder Wohnsitz im Ausland hat. Es steht RRG Suisse auch frei, den Kunden an seinem Gesch\u00e4fts- oder Wohnsitz zu belangen.<br>15.2. Anwendbares Recht ist ausschliesslich das schweizerische materielle Recht, mit Ausnahme des Wiener \u00dcbereinkommens \u00fcber den internationalen Warenkauf und anderer internationaler \u00dcbereinkommen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der RRG Suisse, anwendbar auf Reparaturarbeiten in der Werkstatt, Offertstellungen sowie den Verkauf und die Montage von Ersatzteilen und Zubeh\u00f6rartikeln in der Schweiz. 1. Anwendungsbereich 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen RRG Suisse und dem Kunden im Zusammenhang mit Reparaturarbeiten, entsprechenden Offerten und dem Verkauf und\/oder der Montage von Ersatzteilen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[],"tags":[],"class_list":["post-29638","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>AG After Sales - RRG Z\u00fcrich<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Lesen Sie die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von RRG, die f\u00fcr Reparaturarbeiten in der Schweiz gelten und kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben.\" \/>\n<meta name=\"robots\" content=\"noindex, follow\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AG After Sales - RRG Z\u00fcrich\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Lesen Sie die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von RRG, die f\u00fcr Reparaturarbeiten in der Schweiz gelten und kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/rrgsuisse.ch\/de\/agb-after-sales\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"RRG Suisse\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2023-04-05T11:55:31+00:00\" \/>\n<meta property=\"og:image\" content=\"https:\/\/rrgsuisse.ch\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/rrg-logo-2022-black.png\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:width\" content=\"770\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:height\" content=\"377\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:type\" content=\"image\/png\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"16\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/rrgsuisse.ch\\\/de\\\/agb-after-sales\",\"url\":\"https:\\\/\\\/rrgsuisse.ch\\\/de\\\/agb-after-sales\",\"name\":\"AG After Sales - RRG Z\u00fcrich\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/rrgsuisse.ch\\\/de#website\"},\"datePublished\":\"2023-03-01T14:25:14+00:00\",\"dateModified\":\"2023-04-05T11:55:31+00:00\",\"description\":\"Lesen Sie die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von RRG, die f\u00fcr Reparaturarbeiten in der Schweiz gelten und kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben.\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/rrgsuisse.ch\\\/de\\\/agb-after-sales#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de-CH\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/rrgsuisse.ch\\\/de\\\/agb-after-sales\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/rrgsuisse.ch\\\/de\\\/agb-after-sales#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Home\",\"item\":\"https:\\\/\\\/rrgsuisse.ch\\\/de\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"AG After Sales &#8211; 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